| Erlafstr.1/5-6 A-1020 Wien |
|
| Anfahrtsplan » | |
| [T] 01/710 85 02-0 [F] 01/710 85 02-38 [E] Kontakt » [S] Supportanfrage » |
|
Befreiung und Rückforderung von der Urheberrechtsabgabe (URA) für Unternehmen und freie Berufe |
Was ist die URA und wofür wird sie verwendet?
„Der Schöpfer eines künstlerischen Werkes bestimmt, wer welche kommerzielle Aktivität damit setzen darf. Im Zuge der Massennutzung von Musik hat der Gesetzgeber die Vervielfältigung für den privaten Bereich erlaubt, aber dafür eine pauschale Vergütung eingeführt, die so genannte "Leerkassettenvergütung".Soweit die Definition laut Austro Mechana, welche für die Einhebung dieser Vergütung zuständig ist.
In Realität ist es eine Bestrafung all jener, die Ihre Musik, Hörbücher usw. gekauft haben und eben auch mobil verwenden wollen.
Welche Medien fallen in die URA?
- Audio- und Video Leerkassetten
- DAT
- Minidisc
- CD-R/-RW Data
- CD-R/-RW Audio
- Kamerakassetten
- bespielbare DVD
- integrierte und wechselbare MP3-Speicher
- Festplatten in MP3-Jukeboxes
- Festplatten in bzw. für DVD-Recorder, Sat-Receiver u.a. UE-Geräten
- USB-Sticks
- Festplatten in / für Desktop Computer
- Festplatten / Festspeicher in / für mobile(n) Compunter(n), Notebooks, Tablets u.a.
- Externe Festplatten
- Externe Multimedia-Festplatten
Wie hoch sind die Beträge?
Wohl am härtesten trifft es Unternehmen dieselben Abgaben für Festplatten in Desktop PCs und mobilen Computern (Notebooks, Netbooks, usw.) bezahlen müssen, obschon hier keine Daten dieser Art zur Speicherung kommen. Hier werden z.B. pro PC oder Notebook mit einer Festplatte größer 500GB € 15,- eingehoben.
Die Tarife im Detail sind hier zu finden: Tarife
Padawan
Nicht die in Ausbildung befindlichen jungen Jedi Ritter waren es, die im vorliegenden Fall die Erlösung brachten.
Bei Padawan handelt es sich um ein spanisches Handelsunternehmen, welches Klage eingebracht hatte, da es seine Produkte ausschließlich an Unternehmen und nicht an private Abnehmer verkauft. Daher sei kein ausreichender Zusammenhang zur privaten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Material.
Nach einem Entscheid des EuGH ist die Einhebung der URA von Unternehmen und freien Berufen wettbewerbsverzerrend und somit unzulässig.
Rückzahlung und/oder Befreiung für Unternehmen und freie Berufe
Daher können Unternehmen sich die bezahlte URA zurückzahlen lassen, oder sich von dieser befreien lassen.
Die Befreiung mittels folgendem Formular, ist jedoch nur möglich, wenn das Datenträgermaterial direkt vom Importeur oder Hersteller bezogen wird. Sobald die Ware jedoch von einem Zwischenhändler geliefert wird, ist dies nicht mehr möglich.
In diesem Fall können die bezahlten Abgaben bei der Austro Mechana rückwirkend zurückgefordert werden.
Mit diesen Formularen (PDF oder XLS ) können die bezahlten Abgaben zurückgefordert werden.
Wichtig: Eine Kopie der Rechnung mit der ausgewiesenen URA muss mitgesendet werden. Achten Sie darauf, dass der URA Abgabebetrag auf der Rechnung explizit angeführt ist.
Quellenangaben:
Austromechana: http://www.aume.at
Wirtschaftskammer Österreich: http://www.wko.at

