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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Firma 3+1 it systems, vertreten durch Christoph Schmoigl und Thomas Glocker, (im folgenden kurz "3+1" genannt) nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund folgender Allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen:
Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von 3+1 schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von 3+1 gelieferten Ware gelten ihre Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Auftraggeber akzeptiert.
Bedingungen von Vertragspartnern der 3+1 und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von 3+1 ausdrücklich anerkannt worden sind.

Anbote:
Alle Anbote sind freibleibend, die Richtigkeit eines Projektentwurfs, Projektauftrags, Kostenvoranschlages oder ähnlicher Vertragsdokumente ist nicht gewährleistet. Die Kosten für die Erstattung eines solchen Vertrages werden von 3+1 berechnet. Sofern der Umfang dieser Kosten über die Angemessenheit hinausgeht, wird 3+1 diese gesondert bekanntgeben. Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert 3+1 Dienstleistungen und Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Qualitätsmaß und Analyseangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Leistung/Ware geändert, so ist 3+1 berechtigt, die geänderte Ware oder Leistung zu liefern.

Liefertermin und Liefermenge:
Angekündigte Liefer- oder Implementierungstermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der 3+1 oder dessen Sublieferanten entbinden 3+1 von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Sublieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien die 3+1 für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl der 3+1 auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch 3+1 entstehen. 3+1 steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Stellt sich während der Ausführung des Auftrages heraus, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist, bzw. über ihn ein Konkursverfahren eröffnet wurde oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist, so steht es 3+1 frei, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem derartigen Rücktritt ist der Auftraggeber verpflichtet, die über seinen Auftrag fertiggestellten oder noch in der Fertigung befindlichen Waren zu den bisher geltenden Preisen abzunehmen.

Preise:
Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro (?). In den Preisen ist die jeweils gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer nicht enthalten. Für die Berechnung der Preise ist die jeweils am Tag der Lieferung gültige Preisliste von 3+1 maßgeblich. Bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle oder sonstiger Abgaben, ist 3+1 berechtigt, die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände auf Seiten der Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Umstände unverzüglich mitzuteilen; allfällig daraus entstehende Mehrkosten fallen dem Auftraggeber zu Lasten. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht wurden, so ist 3+1 berechtigt, den Auftraggeber mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen, steht es 3+1 frei, von der Lieferung zurückzutreten, falls der Auftraggeber den neuen Preisen oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt. Bei Rücktritt ist der Auftraggeber verpflichtet, die über seinen Auftrag fertiggestellten oder noch in der Fertigung befindlichen Waren zu den geltenden Preisen abzunehmen. Sofern nicht anders vereinbart werden Kosten für Spesen und Nächtigung nach tatsächlichem Aufwand gemäß Originalbelegen gesondert in Rechnung gestellt.

Warenlieferung und Versand:
Lieferungen gelten als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände bei 3+1 versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Auftraggeber bekanntgegeben wurde oder einem Spediteur zum Versand übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt ist der Liefergegenstand im Sinne des § 6 Produkthaftungsgesetz in die Verfügungsmacht des Abnehmers übergegangen und damit in den Verkehr gebracht. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungslegung. Verladung und Versand der Liefergegenstände erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart vereinbart sind. Verladung und Versand der Liefergegenstände gehen auf Rechnung des Bestellers. Schadenersatzansprüche für während des Versandes entstandener Schäden werden bei sachgemäßer Verpackung der Ware abgelehnt, ebenso wird bei Abgang (Schwund), Verwechslung oder Beschädigungen der Ware auf dem Transport keine Geldvergütung und kein Ersatz geleistet. Im Falle von Abgängen oder Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Auftraggeber, dem empfohlen wird, die sofortige amtliche Tatbestandsaufnahme mit Stückzahl und Nettogewicht zu veranlassen. Mangelrügen, welche Liefermängel betreffen, die ohne Einbau oder Verwendung der Ware erkennbar sind (Beanstandung der Liefermenge, Ausführungsfehler), können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese im Sinne des § 377 HGB unverzüglich dem Lieferer zur Kenntnis gebracht werden und dem Lieferer außerdem alle zur Bearbeitung der Mängelrüge erforderlichen Unterlagen (Paketzettel, Musterstücke etc.) zur Verfügung gestellt werden. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Auftraggebers in dem von ihm gewünschten Ausmaß.

Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind nach Rechnungslegung prompt und ohne Abzug fällig, falls nicht auf der Rechnung oder nicht in einem vom Auftraggeber schriftlich unterzeichneten Vertrag ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebengebühren behält sich 3+1 das Eigentumsrecht an sämtlichen Liefergegenständen vor. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, neben Mahnspesen in Höhe von 5% und bankmäßigen Verzugszinsen von 12% per anno von der jeweiligen Rechnungsnettosumme, sowie die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagtag kapitalisiert und Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten dem Kapital hinzugerechnet werden. Es berechtigt 3+1 zur Liefer- und Leistungssperre und es gelten automatisch alle offenen Posten als fällig. Für den Fall, dass von Seiten des Bestellers durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen ein Verlust entsteht, behält sich 3+1 vor, über die bereits gelieferten Werkgegenstände und erbrachten Leistungen frei zu verfügen.

Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von 3+1. Sollte die Ware oder Implementierung vom Auftraggeber vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte veräußert worden sein, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an 3+1 abgetreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an 3+1 abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt worden sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, 3+1 innerhalb von einem Tag zu verständigen und 3+1 sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen. Bei Reparatur steht 3+1 ein Pfandrecht am bearbeiteten Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. 3+1 ist berechtigt, bis zur Bezahlung der gesamten Rechnungsforderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den Fall, dass Dritte auf der noch im Eigentumsvorbehalt von 3+1 stehenden Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum von 3+1 steht. Sollte der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung trotz Setzung einer Nachfrist nicht fristgerecht nachkommen, ist 3+1 berechtigt, die bereits gelieferte Ware vom Auftraggeber auf seine Kosten abzuholen und dabei die Geschäftsräumlichkeiten des Auftraggebers zu betreten. Diese Vertragsbestimmung gilt auch für den Fall der Eröffnung eines Konkursverfahrens über den Auftraggeber bzw. der Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch 3+1 stellt keinen Vertragsrücktritt von 3+1 dar.

Gewährleistung und Haftung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit der Bereitstellung der Lieferung ab Werk. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind unwesentliche Mängel, die die Funktionstauglichkeit des Produktes oder der Leistung nicht beeinträchtigen, bzw. Schäden aus betriebsbedingter Abnutzung und betriebsbedingtem Verschleiß, aus unsachgemäßen Gebrauch, aus Bedienungsfehlern und fahrlässigem Verhalten des Auftraggebers, aus Betrieb der gelieferten Ware durch den Auftraggeber mit ungeeigneten Stromquellen, aus Feuchtigkeit aller Art, aus mangelhafter Wartung, aus Mißachtung von Betriebsvorschriften, aus übermäßiger Beanspruchung, aus Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel, wegen chemischer oder elektronischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die nicht auf dem Verschulden von 3+1 beruhen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von 3+1 Änderungen oder Reparaturen vornehmen, ferner, wenn der Auftraggeber nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, um den Schaden nicht größer werden zu lassen und 3+1 diese Mängel beheben kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen, und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es 3+1 frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserungen, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie Ware zu erfüllen oder die Ware rückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von 3+1 in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Auftraggeber die Ware, sofern 3+1 dies wünscht, an 3+1 zurückzustellen. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder Umbau alter sowie fremder Erzeugnisse übernimmt 3+1 keine wie auch immer geartete Haftung. Als alte Erzeugnisse sind solche zu bezeichnen, für welche die bereits genannte Gewährleistungsfrist von einem halben Jahr abgelaufen ist oder die bereits mit Kenntnis des Auftraggebers bei 3+1 oder einem Dritten in Verwendung standen. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz und Sorgfaltspflicht und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten haftet 3+1 bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Lieferung von Internetdienstleistungen übernimmt 3+1 keine Haftung für Veränderung, Fremdverwertung, Verlust oder Diebstahl von Daten aller Art, sofern keine anderen Vereinbarung durch einen weiteren Vertrag mit 3+1 schriftlich getroffen wurden. Ebenfalls kann von 3+1 keine Haftung für Schäden, Folgeschäden, Folgeschäden an Dritten, Pönalen oder Umsatzentgang aus der Nichtlieferung von vertraglich vereinbarten Internetdienstleistungen übernommen werden.

Schadenersatz und Produkthaftung:
3+1 haftet nur für Schäden, die durch sein grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Lieferungen an gewerbliche Nutzer ist die Ersatzpflicht von aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen. Werden Waren an gewerbliche Verbraucher oder Wiederverkäufer geliefert sind diese verpflichtet den Ausschluß der Produkthaftung in den Verträgen mit ihren Abnehmern zu vereinbaren, wie es auch zwischen 3+1 und den Auftraggebern vereinbart wurde. Wird dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden. 3+1 übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. Ebensowenig besteht eine Schadenersatz- bzw. Haftungs-pflicht von 3+1 bei Datenverlust jedweder Art, der durch die Tätigkeit von 3+1 eintritt.
Bei Lieferung von Internetdienstleistungen haftet 3+1 lediglich für grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie den Ersatz von Sachschäden ist nach Produkthaftungsgesetz ebenfalls ausgeschlossen. 3+1 haftet ebenfalls nicht für übermittelte Inhalte von Daten, welche direkt oder indirekt über Server von 3+1 geleitet werden. 3+1 behält sich somit vor, öffentlich zugängliche Angebote ohne Vorwarnung zu sperren, wenn dies andere Rechtsvorschriften (z.B.: TKG, StGB, ...) erfordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Tele-kommunikationsgesetzes (TKG) einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichten-übermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden oder welche allgemein gegen österreichisches Recht verstoßen und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, 3+1 von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Abholung:
Werden von 3+1 Waren, die im Eigentum des Auftraggebers stehen zur Reparatur oder sonstigen Bearbeitungen übernommen, ist der Auftraggeber verpflichtet spätestens sechs Monate nach Übernahme dieser Ware wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist 3+1 berechtigt die Ware zu verwerten und den Verkaufserlös mit Lagerkosten und den angefallenen Verwertungsaufwand gegenzuverrechnen. Anfallende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Zahlungsverzug und vorprozessuale Kosten:
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist 3+1 berechtigt von ihm geleistete Zahlungen unabhängig dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderung nach ihren Vorstellungen anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet 3+1 sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Auftraggeber in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist 3+1 berechtigt alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 3+1 ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Ware zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht 3+1 ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Kaufpreises zu. 3+1 ist weiters berechtigt ein Benützungsentgelt in der Höhe von 20% des Kaufpreises pro Jahr der Benützung und eine gleich hohe Abgeltung der eingetretenen Wertminderung zu fordern.

Datenschutz:
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden. 3+1 behält sich das Recht vor Namen, Internet-Adressen sowie Art der Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste zu setzen und diese auf Anfrage auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung zu stellen, sofern kein ausdrücklich schriftliches Verbot des Auftraggebers vorliegt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Es wird ausschließlich 1030 Wien als Gerichtsstand vereinbart. Bei allen auftretenden Streitigkeiten kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

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